| AGB und Reisebedingungen |
 |
| Was Sie wissen sollten... |
Verehrter Reisegast!
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Kunde) und Frie Reisen (Veranstalter) regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Soweit hier nicht anders aufgeführt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen, wie sie vom RDA-Internationalen Bustouristikverband empfohlen werden. |
 |
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung einer Reise kann schriftlich, telefonisch oder durch Ihren Besuch bei Frie Reisen oder in einer Frie Reisen-Agentur erfolgen. Bei der Anmeldung erhält der Kunde eine Reisebestätigung / zugleich Rechnung (bei telefonischer/schriftlicher Anmeldung per Post). Damit gilt der Reisevertrag als abgeschlossen. Sonderwünsche oder Leistungen, die nicht im Programm ausgedruckt sind, können - soweit möglich - erst nach Rücksprache mit den Vertragspartnern bestätigt werden.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß §651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei Tagesfahrten wird kein Sicherungsschein ausgehändigt. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn wird der Reisepreis sofort ohne Anzahlung fällig. Bei kombinierten Rad-/Schiffsreisen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen, die der Kunde bei der Buchungsanfrage erhält bzw. die in der Reisebestätigung / im Angebot aufgeführt sind.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen FRIE REISEN-Katalog, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat das Recht, an einer gleichwertigen Ersatzreise teilzunehmen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot anzubieten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Nach Ablauf folgender Fristen ist der Veranstalter gegenüber seinen Vertragspartnern in der Verpflichtung und ist gehalten, folgende Stornogebühren zu erheben: Busreisen (in % vom Reisepreis): Bis 35 Tage vor Reiseantritt: 10%. Vom 34. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 30%. Vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises. Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75%. Ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise: 80%. Kombinierte Rad-/Schiffsreisen (in % vom Reisepreis): Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25%. Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%. Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
60%. Vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%. Am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%.. Die Stornierung einer halben Doppelkabine ist nicht möglich. Es kann nur die gesamte Kabine (zwei Personen) storniert werden bzw. eine Ersatzperson nachgemeldet werden. Für alle Rücktritte gilt: Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Zum Schutz vor anfallenden Stornokosten wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
4a. Rücktritt durch den Kunden bei Tagesreisen
Bei Stornierungen von Tagesreisen beträgt die Gebühr bis zu 1 Tag vor dem Reisetag pro Buchung 10 EUR. Wurden weitere Leistungen (z.B. Eintrittskarten) durch den Veranstalter gebucht und sind diese Leistungen nicht mehr kostenfrei stornierbar, erhöhen sich die Stornogebühren entsprechend. Wird die Reise erst am Reisetag abgesagt (No-Show), wird der gesamte Reisepreis einbehalten.
4b. Rücktritt durch den Kunden bei Flug- und Schiffsreisen sowie Reisen mit Kooperationspartnern und Anbietern von Paketreisen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer mindestens 25,00 EUR. Die weiteren Staffelungen der Gebühren (z. B. für Stornierungen, Umbuchungen, Namensänderungen etc.) richten sich nach den Reisebedingungen des Veranstalters, bzw. des Kooperationspartners oder des Anbieters von Paketreisen. Die Stornobedingungen sind in der Reiseausschreibung bzw. -bestätigung angegeben und werden mit der Buchung anerkannt.
5. Änderungen auf Verlangen des Kunden.
Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein
Bearbeitungsentgelt von 15,00 EUR verlangen, soweit nach entsprechender Information des Kunden nicht eine höhere Entschädigung nachgewiesen wird.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten (bei Tagesreisen bis zu 1 Woche vor Beginn). Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, erfolgt sofortige Information. In allen Fällen erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7. Außergewöhnliche Umstände
Verspätungen, Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung der im Katalog angegebenen Reisedienstleistungen. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Kunde kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel unverzüglich bei dem Reiseleiter bzw. Busfahrer oder
-falls beide nicht erreichbar sind- beim Veranstalter direkt anzeigt. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsträgern alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
10. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter formfrei geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche verjähren gemäß den Bestimmungen des BGBs nach einem Jahr.
11. Pass- und Devisenbestimmungen
Der Veranstalter weist auf mögliche Pass- und Visumserfordernisse vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger gelten. Nach pflichtgemäßer Information ist dann der Kunde für die Beibringung der erforderlichen Dokumente verantwortlich.
12. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
14. Veranstalter
ist FRIE REISEN OHG, Siemensstraße 22, 48565 Steinfurt, Tel.: 02552/3945. Bei besonders gekennzeichneten Reisen, insbesondere bei Flugreisen, Schiffsreisen oder Reisen mit Kooperationspartnern, ist der jeweilige Veranstalter angegeben. Es gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die der Kunde mit der Reisebestätigung erhält und mit der Buchung anerkennt. Diese können von den Frie-Reisebedingungen abweichen.
|
FRIE-REISEN OHG
Siemensstraße 22
D-48565 Steinfurt
Telefon 02552 - 3945 oder 93 44-0
Telefax 02552 - 62142 oder 93 44-25
Internet: www.frie-reisen.de
E-Mail: info@frie-reisen.de |
 |
| |
|
 |
|